Die 10 wichtigsten Fakten zur Kryptobesteuerung 2024

2. Januar 2024
Noch ist der Kryptomarkt für die deutschen Finanzämter Neuland und längst nicht alle Fragen sind geklärt. Was aber feststeht: auf die Gewinne aus Krypto-Investments erhebt der Staat Steuern. Grundsätzlich gelten diese Fakten:
  1. Krypto-Trading gilt hierzulande als privates Veräußerungsgeschäft ohne pauschale Besteuerung.
  2. Die Steuer wird bei Gewinnen fällig. Verluste können aber ebenso geltend gemacht werden.
  3. Die Höhe der Steuer wird in der Einkommensteuererklärung ermittelt.
  4. Es wurde bisher ein Freibetrag von 600 EUR als nicht zu versteuernden Gewinn gewährt. Zum ersten Januar 2024 hat der Gesetzgeber diese Grenze auf 1.000 EUR angehoben.
  5. Bei den Krypto-Anlagen gelten sogenannte Haltefristen. Das bedeutet, wenn der Anleger die Invests länger als ein Jahr hält, zahlt er keine Steuern auf die Gewinne.
  6. Auch auf Belohnungen aus dem Staking (Staking-Rewards) werden Steuern fällig, deren Verluste sich nicht direkt verrechnen lassen.
  7. Der Steuerpflichtige muss alle Angaben, die mit dem Kauf, Verkauf oder Tausch wahrheitsgemäß vornehmen.
  8. Er muss alle Angaben, die mit dem Kauf, Verkauf oder Tausch wahrheitsgemäß vornehmen.
  9. Der Investor muss die Kapitalerträge aber nur dann angeben, wenn er die Gewinne von seiner Wallet auf sein Bankkonto überträgt.
  10. Es ist wichtig, die Käufe und Veräußerungen zu dokumentieren, da sie dem Finanzamt vorgelegt werden müssen. Viele Wallets und einige Börsen bieten entsprechende Services an.  Dieser Steuerbericht ist primär deshalb wichtig, um den Behörden die Haltepflicht (siehe Punkt 5).

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